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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
PSAgA einfach erklärt - die Basics

PSAgA einfach erklärt: Was steckt dahinter?

Arbeiten in der Höhe gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Ob Bau, Industrie, Handwerk oder Logistik: Schon ein Sturz aus wenigen Metern kann schwere Verletzungen verursachen. Genau hier kommt die PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – ins Spiel. Unter PSAgA versteht man alle Komponenten, die Beschäftigte vor einem Absturz schützen oder dessen Folgen mindern. Dazu gehören u. a.:

  • Auffanggurte
  • Verbindungsmittel (z. B. mit Falldämpfer)
  • mitlaufende Auffanggeräte
  • Höhensicherungsgeräte
  • Anschlageinrichtungen

Warum ist PSAgA so wichtig?

Der „Schmerzpunkt“ vieler Betriebe: Unfälle durch Absturz zählen zu den häufigsten und schwersten Arbeitsunfällen. Mit PSAgA erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben (DGUV Regel 112-198/199, EN-Normen), sondern sichern auch:

  • Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden
  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber
  • Weniger Ausfallzeiten & Folgekosten
  • Motivierte Mitarbeitende durch spürbaren Schutz

Einsatzbereiche von PSAgA

PSAgA wird in vielen Branchen benötigt – immer dort, wo ein Absturz aus Höhen droht:

  • Bau- und Dacharbeiten
  • Gerüstbau
  • Industrieanlagen & Maschinenbau
  • Lagerlogistik (Hochregale)
  • Windkraftanlagen
  • Instandhaltung & Wartung

Pflichten von Arbeitgebern & Beschäftigten

  • Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, die passende PSAgA auswählen und zur Verfügung stellen.
  • Beschäftigte sind verpflichtet, die Ausrüstung bestimmungsgemäß zu nutzen.
  • Unterweisung & Training sind Pflicht – nur wer geschult ist, darf PSAgA einsetzen.

Fazit: PSAgA ist mehr als nur Ausrüstung

PSAgA schützt nicht nur vor Absturz, sondern gibt Sicherheit, Vertrauen und sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf. Wer seine Mitarbeitenden ausstattet und schult, investiert in Sicherheit, Qualität und Unternehmenskultur.

Entdecken Sie unser Sortiment an Absturzsicherung & PSAgA – für maximale Sicherheit in der Höhe. 

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe ist PSAgA vorgeschrieben?
In Deutschland gilt: Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern muss geeigneter Schutz vorhanden sein – ab 5 Metern ist PSAgA fast immer Pflicht.

Welche Normen gelten für PSAgA?
Wichtige Regelwerke sind die DGUV Regel 112-198/199, sowie die EN-Normen (z. B. EN 361 für Auffanggurte, EN 363 für Systeme).

Wie oft muss PSAgA geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine „Sachkundige Person für PSA gegen Absturz“.

Darf PSAgA von mehreren Mitarbeitenden genutzt werden?
Grundsätzlich ja – wenn hygienisch unbedenklich und technisch einwandfrei. Auffanggurte sollten individuell angepasst werden.

Fragen zu Fallschutz & Co.? Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.  Kontaktformular